FAMILIENRECHT
„Es ist selten, dass man im Guten auseinandergeht. Denn wenn man im Guten ist, geht man nicht auseinander.“
(Marcel Proust)


Die Familie ist in erster Linie ein Ort der Geborgenheit. Neben der emotionalen Bindung stellt das Vertrauen zwischen den beiden Partnern die grundlegende Basis einer Lebensgemeinschaft dar. Wenn das Vertrauensverhältnis in der Familie jedoch nicht mehr besteht, ist es bei einer anstehenden Trennung besonders wichtig, sich an eine Person zu wenden, die neben juristischer Kompetenz auch Gespür für Ihre persönliche Situation einbringt. Ich werde Sie bei den anstehenden juristischen Schritten als kompetente und verständnisvolle Beraterin begleiten. Wir analysieren gemeinsam Ihre individuelle Lage, werden juristische Lösungsansätze transparent besprechen und die Auflösung der zerrütteten Lebensgemeinschaft in einer für Sie optimalen Weise umsetzen. Besondere Berücksichtigung erhält dabei die Situation gemeinsamer Kinder.

Eine Vielzahl von Streitthemen, die bei einer Trennung auftauchen, können jedoch bereits im Vorfeld durch Abschluss eines Ehevertrages oder in Vereinbarungen über nichteheliche Lebensgemeinschaften zur Zufriedenheit aller Beteiligter geregelt werden. Hierzu berate ich Sie gerne. Ich helfe Ihnen, etwaige Problemfelder zu erkennen und von vornherein auf vertrauensvoller Basis zu klären.

Falls der Rechtsstreit die nationalen Grenzen überschreitet, kann ich Ihnen durch fundierte Fachkunde auch im internationalen Familienrecht adäquaten Beistand gewährleisten.

Im Bereich Familienrecht berate ich Sie in folgenden Feldern:

•  Ehescheidung und Güterrecht
•  Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
•  Unterhaltsrecht
•  Versorgungsausgleich
•  Eheverträge
•  Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
•  Internationales Familienrecht

Sollten sie Probleme in anderen Rechtsgebieten haben, empfehle ich ihnen gern eine kompetente Kollegin /-en.
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