„Was wir aus Menschenliebe vorhaben, würden wir allemal erreichen, wenn wir keinen Eigennutz einmischten.“
(Jean Paul)
Wer gesetzlicher Vertreter eines erwachsenen Menschen wird, übernimmt eine besondere Verantwortung. Man
muss Entscheidungen über eine volljährige Person treffen und bestimmt damit grundlegend dessen
Lebenssituation. Diese Aufgabe erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und
Rechtssicherheit.
Mit der Abschaffung der Vormundschaft und der Entmündigung durch das seit Anfang 1992 geltende
Betreuungsrecht hat sich die Situation der Betreuten essenziell verändert und ein möglicher Missbrauch
der Hilfsbedürftigkeit ist deutlich erschwert worden.
Die aktuelle Rechtssprechung berücksichtigt in erster Linie, dass ein Mensch, der wegen Krankheit oder
Behinderung nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, eines besonderen Schutzes bedarf.
Als Anwältin biete ich allen beteiligten Parteien eine adäquate Beratung und juristische Vertretung bei
rechtlichen Problemen und in Verfahrensfragen an. Dies betrifft Betreute, Betreuer, Angehörige,
Betreuungsvereine, Pflegedienste, Vollmachtgeber und Bevollmächtigte. Außerdem erarbeite ich in enger
Zusammenarbeit mit Ihnen rechtswirksame Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
• Vorsorgevollmacht
• Patientenverfügung