BETREUUNGSRECHT
„Was wir aus Menschenliebe vorhaben, würden wir allemal erreichen, wenn wir keinen Eigennutz einmischten.“
(Jean Paul)


Wer gesetzlicher Vertreter eines erwachsenen Menschen wird, übernimmt eine besondere Verantwortung. Man muss Entscheidungen über eine volljährige Person treffen und bestimmt damit grundlegend dessen Lebenssituation. Diese Aufgabe erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Rechtssicherheit.

Mit der Abschaffung der Vormundschaft und der Entmündigung durch das seit Anfang 1992 geltende Betreuungsrecht hat sich die Situation der Betreuten essenziell verändert und ein möglicher Missbrauch der Hilfsbedürftigkeit ist deutlich erschwert worden. Die aktuelle Rechtssprechung berücksichtigt in erster Linie, dass ein Mensch, der wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen, eines besonderen Schutzes bedarf.

Als Anwältin biete ich allen beteiligten Parteien eine adäquate Beratung und juristische Vertretung bei rechtlichen Problemen und in Verfahrensfragen an. Dies betrifft Betreute, Betreuer, Angehörige, Betreuungsvereine, Pflegedienste, Vollmachtgeber und Bevollmächtigte. Außerdem erarbeite ich in enger Zusammenarbeit mit Ihnen rechtswirksame Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

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